Die Gründungsversammlung in Gelsenkirchen, hat am 14. Dezember 2025 folgendes Statut der überparteilichen Palästina-Hilfsorganisation Palästina muss leben! in Solidarität International e.V. (SI) beschlossen
1. „Palästina muss leben!/ Palestine must live!“ ist ein überparteilicher, selbstorganisierter Zusammenschluss von Einzelpersonen und Organisationen in der Solidaritäts- und Hilfsorganisation „Solidarität International“ e.V. (SI) auf der Grundlage von deren Zielen und Satzung. Seine Mitglieder können, aber müssen nicht zusätzlich Mitglied in SI sein. Aber wir werben dafür und damit für die weltweite Solidarität. Der Zusammenschluss tritt für die Solidarität mit dem palästinensischen Volk für sein Existenz- und Selbstbestimmungsrecht ein.
2. „Palästina muss leben!/ Palestine must live!“ engagiert sich für humanitäre Hilfe für die Menschen in Gaza und Westjordanland. Sein Hauptprojekt ist die Unterstützung des Gesundheitsnetzwerkes „Al Awda“ für den Wiederaufbau des Gesundheitswesens in Gaza. Die örtlichen Gruppen/ regionalen Zusammenschlüsse können bis zu 10% ihres Spendenaufkommens auch für gezielte andere humanitäre Projekte in Palästina verwenden.
3. Um den Menschen nachhaltig humanitär zu helfen, muss sich „Palästina muss leben!/Palestine must live“ gegen den Völkermord am palästinensischen Volk richten und den vollständigen Abzug aller israelischen und ausländischen Truppen fordern. Begleitend erfordert das den Stopp jeglicher militärischer, diplomatischer, finanzieller und politischer Unterstützung der zionistischen Aggression Israels durch die Bundesregierung sowie den sofortigen Stopp der Kooperation mit wissenschaftlichen Instituten und Universitäten. Wir treten ein für die Bestrafung der für den Völkermord Verantwortlichen sowie die Wiedergutmachung für alle verursachten Schäden und Hilfe zum Neuaufbau sein.
4. Der Zusammenschluss ist weltanschaulich offen auf antifaschistischer Grundlage. Keinen Platz bei „Palästina muss leben!/ Palestine must live!“ haben Zionismus, Faschismus, Antisemitismus, Islamophobie und Antikommunismus. Zur Perspektivdiskussion gehört auch das Ziel eines friedlichen einigen Palästina, in dem alle Ethnien oder Religionen gleichberechtigt zusammenleben und die Offenheit für gesellschaftliche, u. a. sozialistische, Alternativen.
5. „Palästina muss leben!/ Palestine must live“ ist finanziell unabhängig und finanziert seine Arbeit durch Mitgliedsbeiträge und Spenden für die Organisationsarbeit. Auf seinen Treffen wird regelmäßig Rechenschaft abgelegt über Einnahmen und Ausgaben und die Verwendung der Gelder.
Die wichtigste Aufgabenstellung ist die Gewinnung von Mitgliedern und Dauerspendern, hauptsächlich für „Al Awda“.
Wer Mitglied wird, trägt sich in eine Mitgliederliste ein. Dabei wird ein monatlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2 Euro erhoben und eine freiwillige Dauerspende erbeten. Es können für die Organisationsarbeit auch Dauerspender gewonnen werden, die nicht Mitglied sind.
Beides wird regelmäßig kassiert. Der Mitgliedsbeitrag verbleibt für die Geschäfte wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit in der Organisation.
0,5% des jährlichen (Beitrags-)Aufkommens, mindestens aber 18 Euro werden an Solidarität International e.V. (SI) abgeführt. Alle Spenden werden zu 100%, direkt und nachweisbar über
das entsprechende Spendenstichwort bei SI abgeführt.
6. Darüber hinaus führt „Palästina muss leben!/ Palestine must live!“ zur Verwirklichung seiner humanitären Ziele u.a. öffentliche Spendensammlungen, Kultur- und Bildungsveranstaltungen, Sponsorenessen, Demonstrationen und Mahnwachen durch oder unterstützt Menschen, die im Kontext der/ wegen ihrer Palästinasolidarität von Repressionen betroffen sind.
7. „Palästina muss leben!/ Palestine must live!“ arbeitet bundesweit sowie mit internationalen Beziehungen. Es pflegt eine enge Zusammenarbeit mit allen Initiativen und Organisationen, mit denen es Schnittstellen zu seinen Zielen gibt, ganz besonders auch in Gaza und Westjordanland. „Palästina muss leben!/ Palestine must live“ wird sich mit Helfer:innen und Aktivist:innen beteiligen am Wiederaufbau in Gaza sobald die Voraussetzung dafür da sind.
8. „Palästina muss leben!/ Palestine must live!“ baut örtliche und regionale Gruppen auf. Diese wählen einen Vorstand/ Sprecher:innen, Kassierer:innen und Kassenprüfer:innen. Die
Gewählten legen gegenüber der Gruppe regelmäßig über ihre Arbeit Rechenschaft ab. Sie arbeiten auf Grundlage dieses Statuts. „Palästina muss leben!/ Palestine must live!“ gewinnt einen oder mehrere juristische Berater.
9. Die Delegierten der Gruppen wählen in einer Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung
eine bundesweite Koordinierungsgruppe/ Sprecher:innen, Kassierer:innen und Kassenprüfer:
innen. Kassenprüfer:innen können nicht Mitglied der Sprechergruppe sein.
10. Mitgliederversammlungen auf örtlicher und regionaler Ebene beschließen über die
wesentlichen Projekte, Vorhaben und Arbeitsmethoden. Die Vorstände/Sprecher:innen sind
über deren Umsetzung rechenschaftspflichtig gegenüber den Mitgliederversammlungen.
1 https://solidaritaet-international.de/was-will-si/satzung/

