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  • Statut

    Statut

    Die Gründungsversammlung in Gelsenkirchen, hat am 14. Dezember 2025 folgendes Statut der überparteilichen Palästina-Hilfsorganisation Palästina muss leben! in Solidarität International e.V. (SI) beschlossen

    1. „Palästina muss leben!/ Palestine must live!“ ist ein überparteilicher, selbstorganisierter Zusammenschluss von Einzelpersonen und Organisationen in der Solidaritäts- und Hilfsorganisation „Solidarität International“ e.V. (SI) auf der Grundlage von deren Zielen und Satzung. Seine Mitglieder können, aber müssen nicht zusätzlich Mitglied in SI sein. Aber wir werben dafür und damit für die weltweite Solidarität. Der Zusammenschluss tritt für die Solidarität mit dem palästinensischen Volk für sein Existenz- und Selbstbestimmungsrecht ein.

    2. „Palästina muss leben!/ Palestine must live!“ engagiert sich für humanitäre Hilfe für die Menschen in Gaza und Westjordanland. Sein Hauptprojekt ist die Unterstützung des Gesundheitsnetzwerkes „Al Awda“ für den Wiederaufbau des Gesundheitswesens in Gaza. Die örtlichen Gruppen/ regionalen Zusammenschlüsse können bis zu 10% ihres Spendenaufkommens auch für gezielte andere humanitäre Projekte in Palästina verwenden.

    3. Um den Menschen nachhaltig humanitär zu helfen, muss sich „Palästina muss leben!/Palestine must live“ gegen den Völkermord am palästinensischen Volk richten und den vollständigen Abzug aller israelischen und ausländischen Truppen fordern. Begleitend erfordert das den Stopp jeglicher militärischer, diplomatischer, finanzieller und politischer Unterstützung der zionistischen Aggression Israels durch die Bundesregierung sowie den sofortigen Stopp der Kooperation mit wissenschaftlichen Instituten und Universitäten. Wir treten ein für die Bestrafung der für den Völkermord Verantwortlichen sowie die Wiedergutmachung für alle verursachten Schäden und Hilfe zum Neuaufbau sein.

    4. Der Zusammenschluss ist weltanschaulich offen auf antifaschistischer Grundlage. Keinen Platz bei „Palästina muss leben!/ Palestine must live!“ haben Zionismus, Faschismus, Antisemitismus, Islamophobie und Antikommunismus. Zur Perspektivdiskussion gehört auch das Ziel eines friedlichen einigen Palästina, in dem alle Ethnien oder Religionen gleichberechtigt zusammenleben und die Offenheit für gesellschaftliche, u. a. sozialistische, Alternativen.

    5. „Palästina muss leben!/ Palestine must live“ ist finanziell unabhängig und finanziert seine Arbeit durch Mitgliedsbeiträge und Spenden für die Organisationsarbeit. Auf seinen Treffen wird regelmäßig Rechenschaft abgelegt über Einnahmen und Ausgaben und die Verwendung der Gelder.

    Die wichtigste Aufgabenstellung ist die Gewinnung von Mitgliedern und Dauerspendern, hauptsächlich für „Al Awda“.

    Wer Mitglied wird, trägt sich in eine Mitgliederliste ein. Dabei wird ein monatlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2 Euro erhoben und eine freiwillige Dauerspende erbeten. Es können für die Organisationsarbeit auch Dauerspender gewonnen werden, die nicht Mitglied sind.

    Beides wird regelmäßig kassiert. Der Mitgliedsbeitrag verbleibt für die Geschäfte wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit in der Organisation.

    0,5% des jährlichen (Beitrags-)Aufkommens, mindestens aber 18 Euro werden an Solidarität International e.V. (SI) abgeführt. Alle Spenden werden zu 100%, direkt und nachweisbar über
    das entsprechende Spendenstichwort bei SI abgeführt.

    6. Darüber hinaus führt „Palästina muss leben!/ Palestine must live!“ zur Verwirklichung seiner humanitären Ziele u.a. öffentliche Spendensammlungen, Kultur- und Bildungsveranstaltungen, Sponsorenessen, Demonstrationen und Mahnwachen durch oder unterstützt Menschen, die im Kontext der/ wegen ihrer Palästinasolidarität von Repressionen betroffen sind.

    7. „Palästina muss leben!/ Palestine must live!“ arbeitet bundesweit sowie mit internationalen Beziehungen. Es pflegt eine enge Zusammenarbeit mit allen Initiativen und Organisationen, mit denen es Schnittstellen zu seinen Zielen gibt, ganz besonders auch in Gaza und Westjordanland. „Palästina muss leben!/ Palestine must live“ wird sich mit Helfer:innen und Aktivist:innen beteiligen am Wiederaufbau in Gaza sobald die Voraussetzung dafür da sind.

    8. „Palästina muss leben!/ Palestine must live!“ baut örtliche und regionale Gruppen auf. Diese wählen einen Vorstand/ Sprecher:innen, Kassierer:innen und Kassenprüfer:innen. Die
    Gewählten legen gegenüber der Gruppe regelmäßig über ihre Arbeit Rechenschaft ab. Sie arbeiten auf Grundlage dieses Statuts. „Palästina muss leben!/ Palestine must live!“ gewinnt einen oder mehrere juristische Berater.

    9. Die Delegierten der Gruppen wählen in einer Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlung
    eine bundesweite Koordinierungsgruppe/ Sprecher:innen, Kassierer:innen und Kassenprüfer:
    innen. Kassenprüfer:innen können nicht Mitglied der Sprechergruppe sein.

    10. Mitgliederversammlungen auf örtlicher und regionaler Ebene beschließen über die
    wesentlichen Projekte, Vorhaben und Arbeitsmethoden. Die Vorstände/Sprecher:innen sind
    über deren Umsetzung rechenschaftspflichtig gegenüber den Mitgliederversammlungen.

    1 https://solidaritaet-international.de/was-will-si/satzung/

  • Der Solidaritätspakt

    Der Solidaritätspakt

    Der Solidaritätspakt zwischen Al-Awda Health Community Association und ICOR (Internationale Koordinierung revolutionärer Parteien und Organisationen)


    Al-Awda ist ein säkulares Gesundheitsnetzwerk in Gaza. Es arbeitet beständig, todesmutig und unter härtesten Bedingungen. Al-Awda ist die größte zivile Institution im Gesundheitswesen in Gaza und Palästina und trägt maßgeblich dazu bei, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu sichern und das Gesundheitssystem wieder aufzubauen. Die internationale Solidarität hat beigetragen, dass Al-Awda den Gazakrieg überstehen konnte. Trotz der Zerstörung ihrer Einrichtungen arbeiten sie immer noch für die Menschen in Gaza.

    Am 7. Dezember 2024 haben die ICOR (Internationale Koordinierung revolutionärer Organisationen und Parteien) und die Al-Awda Health & Comunity Association (AWDA) in Gaza den wichtigen Solidarpakt geschlossen, der mit der Spendensammlung „Gaza soll leben“ unmittelbar Hilfe im Gesundheitswesen organisiert hat – siehe unterzeichnetes Dokument.


    Seit der Gründung von Palästina muss leben am 14. Dezember 2025 werden die von uns gesammelten Gelder von Al-Awda zur Hälfte für die medizinische Akuthilfe verwendet. Die andere Hälfte der Gelder werden für den Neubau eines Krankenhauses in Gaza eingesetzt, sobald das möglich ist. Wer daran mitarbeiten möchte, kann sich auch bei uns melden.

    Außerdem sammeln wir medizinische Sachspenden für Al-Awda siehe Hinweise Ärzteteam.

    Internationale Solidarität ist dringend geboten

    Solidarität International e.V. (SI) stellt dafür das Spendenkonto unter dem Stichwort „Gaza soll leben“ zu Verfügung und verbürgt sich dafür, 100% der gesammelten Spendengelder an Al-Awda zu überweisen. SI unterstützt die Spendensammlung selbst aktiv. Deshalb ruft die Bundesvertretung von SI alle Gruppen und Mitgliedsorganisationen dazu auf, sich an Spendensammlungen und Protesten gegen den Völkermord der israelischen Armee und Regierung an der palästinensischen Zivilbevölkerung zu beteiligen.


    Der Solidarpakt beruht auf Gegenseitigkeit: Al-Awda berichtet u.a. über die Verwendung der Gelder und gibt außerdem Informationen aus erster Hand. Al-Awda erörtert mit der ICOR die Konzeption des künftigen Neubaus.

    Spenden Sie auf das Spendenkonto

    von Solidarität International e.V.

    IBAN: DE 86 5019 0000 6100 8005 84

    BIC: FFVBDEFF
    Stichwort: Gaza soll leben